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Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm Weiße Flecken

Im Rahmen des Glasfaserausbaus gibt es drei Optionen:

1. Wollen Sie Dienste wie Internet, Telefonie und ggf. Fernsehen künftig nutzen, schließen Sie bitte einen Dienstvertrag mit Deutsche Glasfaser (derzeit einziger Anbieter auf dem geförderten Netz) ab. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter www.deutsche-glasfaser.de/tarife oder telefonisch unter +49 2861- 890 60 900.

2. Möchten Sie sich noch nicht für einen aktiven Anschluss entscheiden, sollten Sie einen Gestattungsvertrag (Erlaubnis der Bautätigkeiten auf Ihrem Grundstück) für einen Passivanschluss mit Deutsche Glasfaser abschließen. Diesen können Sie im örtlichen Baubüro abschließen oder Sie laden sich das entsprechende Formular hier1 herunter. So bekommen Sie einen kostenlosen Passivanschluss ins Haus gelegt. Eine spätere Buchung der Dienste ist jederzeit auch im Nachhinein noch möglich.

3. Möchten Sie derzeit keinerlei Bautätigkeiten auf Ihrem Grundstück erlauben und damit auch keinen Anschluss in das Haus gelegt bekommen, hätte ein späterer Anschluss entsprechende Kosten zur Folge. Ein Anschlusspunkt dafür liegt vorbereitet vor Ihrem Grundstück.

 

Wichtig für Sie ist: Der Glasfaseranschluss während der Bauphase erfolgt immer kostenlos.
Genannte Beträge für anfallende Kosten von 750 Euro und mehr, beziehen sich immer auf einen nachträglichen Anschluss an das Glasfasernetz nach Abschluss der Bauarbeiten.
Bei der nachträglichen Aktivierung des Glasfaseranschlusses nach Ende der Bauphase entstehen Technikerkosten von 290€.

1Das ausgefüllte Formular können Sie an passiver-hausanschluss@deutsche-glasfaser.de schicken.

Förderfähig sind alle Gebiete im Außenbreich des Kreises Warendorf, deren aktuelle Versorgung unter 30 Mbit/s im Download liegt und in denen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau mit mindestens 30 Mbit/s geplant ist.

Um herauszufinden, über welche Bandbreite die einzelnen Haushalte im Außenbereich verfügen, haben wir eine Abfrage bei Unternehmen durchgeführt (sog. Markterkundungsverfahren). Konkret mussten uns in dem Verfahren alle im Kreis Warendorf tätigen Telekommunikationsunternehmen (z.B. die Telekom, Unitymedia und weitere Anbieter) angeben, welche Haushalte sie aktuell oder in naher Zukunft mit mind. 30 Mbit/s versorgen. Aus diesen Angaben wurde eine Liste mit denjenigen Haushalten erstellt, die die Grenze nicht erreichen und damit grundsätzlich förderfähig sind.

Wichtiger Hinweis: Es kommt nicht darauf an, welchen Tarif und welchen Anbieter Sie derzeit gebucht haben, sondern welcher Tarif von Ihnen gebucht werden könnte. Sollten bei Ihnen also weniger als 30 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen, können Sie sich mit Ihrem Versorger in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen für Ihren Anschluss besprechen.

Wir sind an die von den Telekommunikationsunternehmen übermittelten Angaben gebunden. Das bedeutet, dass die theoretische Versorgungsleistung der Unternehmen für die Beurteilung der Förderfähigkeit bindend ist: Eine Adresse, die mit mind. 30 Mbit/s versorgt werden könnte, darf auch dann nicht mit Fördermitteln ausgebaut werden, wenn die tatsächliche Bandbreite beim Verbraucher aktuell geringer ist.

Das Formular für den Passivanschluss können Sie hier herunterladen. Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, können Sie es an passiver-hausanschluss@deutsche-glasfaser.de schicken.

Wichtig für Sie ist: Der Glasfaseranschluss während der Bauphase erfolgt immer kostenlos.
Genannte Beträge für anfallende Kosten von 750 Euro und mehr, beziehen sich immer auf einen nachträglichen Anschluss an das Glasfasernetz nach Abschluss der Bauarbeiten.
Bei der nachträglichen Aktivierung des Glasfaseranschlusses nach Ende der Bauphase entstehen Technikerkosten von ca. 290€.

Einen Überblick über alle Service Partner von Deutsche Glasfaser finden Sie unter https://www.deutsche-glasfaser.de/netzausbau/nordrhein-westfalen/kreis-warendorf/ 

Das Glasfasernetz, das Deutsche Glasfaser ausbaut, ist offen für jeden Telekommunikationsanbieter, der seine Produkte darüber anbieten möchte.
Derzeit ist Deutsche Glasfaser aber der einzige Anbieter auf dem geförderten Netz.

Es kann verschiedene Gründe haben, warum Ihre Adresse nicht zum Fördergebiet gehört:

  1. Bei Ihrem oder einem anderen Internetanbieter sind an Ihrer Adresse bereits 30 Mbit/s oder mehr verfügbar. Auf den Internetseiten der verschiedenen Internetanbieter können Sie jeweils einen Verfügbarkeitscheck durchführen.
  2. Im Rahmen des relevanten Markterkundungsverfahrens hat ein Telekommunikationsunternehmen eine Ausbauabsicht mit mehr als 30 Mbit/s für Ihre Adresse mitgeteilt.
  3. Sie sind "homes passed" z.B. an das TV-Kabelnetz von Unitymedia angeschlossen. Das bedeutet, dass der Anbieter Ihre Adresse bei Bedarf kurzfristig versorgen kann.

Der Breitbandausbau im Kreis Warendorf wird durch den Bund und das Land NRW gefördert. Die Förderung umfasst die komplette Zuleitung zum Haus inkl. der Errichtung eines Glasfaserübergabepunktes im Keller bzw. Hauswirtschaftsraum. Somit entstehen für den Eigentümer für die Installation des Glasfasernetzes bis ins Haus während der Bauphase des Förderprogramms keine Kosten.

Ja, für die Erstellung des Hausanschlusses vereinbart das von Deutsche Glasfaser beauftragte Bauunternehmen einen Termin mit dem im Antrag genannten Ansprechpartner. Die Immobilie muss für die Anschlussherstellung zugänglich sein.



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